Die Ausgangsbasis für jede erfolgreiche Geschäftstätigkeit ist eine sauber geführte Buchhaltung.
Im Gesetz ist verankert, dass Einzelunternehmungen mit einem Umsatz von max. CHF 500'000 eine Buchhaltung führen müssen, welche die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage abbildet. Rein theoretisch würde es genügen, wenn sie alle Quittungen und Belege geordnet aufbewahren und bei einer allfälligen Steuerkontrolle entsprechend vorweisen.
Für einen kaufmännisch geführten Betrieb reicht das aber nicht. Sie müssen wissen, wie es um ihr Unternehmen steht. Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, braucht es eine à-jour-geführte Buchhaltung. Und wer plant respektive budgetiert, der bestimmt seinen zukünftigen Geschäftsverlauf.
Und genau darum können wir nicht auf die Rechnungslegung verzichten!
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Accounting, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können, um erfolgreich unterwegs sein zu können.
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