Die Medien berichteten zur AHV-Reform 2021 vorwiegend über die Erhöhung des Referenzalter der Frauen. Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass die AHV-Reform 2021 ab 2024 Auswirkungen in zwei Hauptrichtungen hat:
! Anpassung Referenzalter der Frauen in vier Schritten von 64 auf 65 und
deren damit verbundenen Ausgleichsmassnahmen und
! die Flexibilisierung des Altersrücktritts
WAS HEISST DAS?
Bis jetzt galt, dass die Altersrente max. 2 Jahre (entweder 12 Monate oder 24 Monate) vorbezogen oder max. 5 Jahre aufgeschoben werden konnte.
Neu gibt es:
* Bei einem Vorbezug max. 2 Jahre, aber in einem beliebigen Monat möglich
* Bei einem Aufschub neu mind. 1 Jahr, danach von Monat zu Monat möglich (max. 5 Jahre)
* neu Teilpensionierung möglich, wie auch eine Kombination von Vorbezug und Aufschub
* geleistete AHV-Beiträge nach dem 65. Altersjahr können neu
mit einer einmaligen Neuberechnung der Rente berücksichtigt werden
Mit diesen Neuerungen wird es noch wichtiger, den letzten Lebensabschnitt sorgfältig zu planen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
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