Ab 2024 ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) grundsätzlich elektronisch unterwegs. Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV in Papierform erledigen, wird noch eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt, um die elektronische Abwicklung umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen MWST-pflichtige Unternehmen die MWST via ePortal anmelden und abrechnen.
Zum Ausgleich der kalten Progression passte das Eidg. Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der Direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an. Der Kanton Zürich nimmt den Ausgleich der kalten Progression per 1.1.2024 vor und passt die Tarife und Abzüge bei der Staats- und Gemeindesteuern entsprechend an.
Ab dem Jahr 2024 wird es wieder attraktiver die Steuern frühzeitig zu bezahlen, da das Eidg. Finanzdepartement (EFD) für die Bundessteuern den Vergütungszins von 0% auf 1.25% anhebt und der Kanton Zürich gewährt ab 2024 einen Vergütungszins 1% (aktuell im 2023 0.25%). Der Zins wird gutgeschrieben, wenn die Steuern vor der Fälligkeit (30.09. des Steuerjahres) bezahlt oder wenn sie aufgrund der provisorischen Rechnung zuviel einbezahlt haben. Im Gegenzug werden per 1.1.2024 die Verzugszinsen bei der Bundessteuern, wie auch bei den Staats- und Gemeindesteuern Zürich angehoben.
Bereits jetzt gibt's die wichtigsten Kennzahlen für das nächste Jahr vom Unternehmerforum Schweiz. Wir stellen Ihnen das PDF gerne zu Ihrer Information zur Verfügung:
Sozialversicherungen - Beiträge und Leistungen
Mehrwertsteuersätze - Erhöhung!!!
Zinssätze
Jahresendkurse Devisen
Naturalbezüge von Selbständigerwerbenden
Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe
Landesindex der Konsumentenpreise
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