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Mit grossen Schritten geht es Richtung Jahresende und in den Läden gibt es bereits die ersten Weihnachtsguetzli.


Wissen Sie, dass nach dem 31. Dezember 2024 keine MWST-Deklarationen in Papierform mehr bei der ESTV eingereicht werden können?


Mit dem neuen Jahr stehen in der Steuerlandschaft wieder einige Änderungen an. Schauen wir bereits heute nach vorne.


Die ESTV passt per 1. Januar 2025 die Saldosteuersätze an. Weiter wird das neue MWSTG und die neue MWSTV in Kraft gesetzt. Neu wird eine jährliche MWST-Deklaration respektive Abrechnung in Bern angeboten, jedoch sind weiterhin im Quartal entsprechende Akontozahlungen für die MWST-Ablieferung zu leisten. Eine jährliche Abrechnung wird nur unter gewissen Bedingungen bewilligt. Warum noch mehr Bürokratie in Bern? Mit einer sauber und à jour geführten Buchhaltung braucht es ein solches Angebot, der jährlichen Abrechnung der MWST nicht.

Weiter wird ab dem 1. Januar 2025 die ESTV die Plattformbesteuerung einführen, wie auch die mehrwertsteuerlichen Behandlung von Subventionen neu regeln.


Bei der Direkten Bundessteuer wird der Ausgleich der kalten Progression per 1. Januar 2025 angepasst. Der Ausgleich der kalten Progression stellt sicher, dass die Steuerpflichtigen wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleich geblieben ist.

DBST Arbeitswegabzug von max. CHF 3'200 auf CHF 3'300

DBST Weiterbildungsabzug von max. CHF 12'900 auf CHF 13'000

DBST Beitrag an politische Partei von max. CHF 10'400 auf CHF 10'600

DBST Fremdbetreuungsabzug von max. CHF 25'500 auf CHF 25'800

DBST Kinderabzug von CHF 6'700 auf CHF 6'800


Der Höchstabzug in die Säule 3A wird per 1. Januar 2025 angehoben:

Steuerpflichtige mit 2. Säule von CHF CHF 7'056 auf CHF 7'258 und

Steuerpflichtige ohne 2. Säule von CHF 35'280 auf CHF 36'288


Weiter werden die Leibrenten per 1. Januar 2025 flexibler besteuert.


Der Kanton Zürich hat die ins 2025 angekündigte neue Liegenschaftenbewertung erst per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Somit werden die massiv höheren Bewertungen erst mit den Steuererklärungsunterlagen im Januar 2027 verschickt.






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